Mais
MON810
International: | ISAAA: MON 810 |
Unternehmen: | Monsanto |
Merkmale: | Insektenresistenz |
Kurzbeschreibung: | MON810 |
Verwendung EU: | |
Stand EU: | Sicherheitsbewertung abgeschlossen |
Antrag
Der Antrag auf Neuzulassung für den Anbau so wie existierender Produkte aus Mais MON810 wurde am 29. Juni 2007 eingereicht.
Kurzfassung der Anträge:
Sicherheitsbewertung
Wissenschaftliches Gutachten zur Sicherheitsbewertung durch das Expertengremium der EFSA; angenommen am 15. Juni 2009.
Ergebnis: Mais MON810 ist genau so sicher wie konventioneller Mais.
Überprüfung der Sicherheitsbewertung
Ergebnis: Die vorherigen Sicherheitsbewertungen werden bestätigt.
Überprüfung der Sicherheitsbewertung im Hinblick auf das Vorkommen von Teosinte in Maisfeldern in Frankreich und Spanien (23.09.2016)
Entscheidung
Erneuerung der Zulassung für Produkte aus Mais MON810 (nicht für Anbau)
Ständiger Ausschuss:
Abstimmung: keine qualifizierte Mehrheit (08.07.2016)
Berufungsausschuss:
Abstimmung: keine qualifizierte Mehrheit (15.09.2016)
EU-Kommission:
Zugelassen durch die Kommission am 4. Juli 2017
Genehmigung bis 3. Juli 2027
Erneuerung der Zulassung für den Anbau:
Ständiger Ausschuss:
Abstimmung: keine qualifizierte Mehrheit (27.01.2017)
Berufungsausschuss:
Abstimmung: keine qualifizierte Mehrheit (27.03.2017)
Zulassung für Pollen
Die Zulassung für MON810 aus dem Jahr 1998 beschränkte sich auf die Verwendung in bestimmten Lebensmitteln. Daher wurde Pollen von MON810 in Honig in einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Sept. 2011) als nicht verkehrsfähig eingestuft.
Monsanto beantragte deshalb 2012 die Zulassung von Pollen aus MON810 in Honig.
Die EFSA führte dazu eine Sicherheitsbewertung durch. Am 19. Dezember 2012 gab sie eine befürwortende Stellungnahme ab.
Ergebnis: Pollen aus MON810 stellt gegenüber konventionellen Maispollen kein zusätzliches gesundheitliches Risiko dar.
Die EU-Kommission beschloss am 06. November 2013 die Zulassung von Pollen aus MON810 als Lebensmittel.
Genehmigung bis 5. November 2023