EU: Entscheidung über Gentechnik-Spuren in Futtermittelimporten erneut verschoben
(09.02.2011) Erneut konnten sich die EU-Mitgliedsstaaten nicht zu einer Entscheidung über eine Toleranzschwelle für nicht zugelassene gentechnisch veränderte Pflanzen in Futtermittelimporten durchringen. Die heute angesetzte Abstimmung wurde verschoben. Nach dem Vorschlag der EU-Kommission sollten Spuren solcher gv-Pflanzen erlaubt sein, wenn sie die technische Nachweisgrenze von 0,1 Prozent nicht überschreiten.
Bereits im Oktober hatte EU-Verbraucherschutzkommissar John Dalli einen Verordnungsentwurf ausgearbeitet, der EU-weit einheitliche Standards für Nachweisverfahren und Probennahme bei GVO-Kontrollen von Futtermittelimporten vorsieht. Ergebnisse unterhalb der „technischen Nachweisgrenze“ von 0,1 Prozent sollten nicht mehr „automatisch“ zu einem Importverbot führen. Diese Toleranzschwelle gilt als der niedrigste Wert, bei dem zuverlässige, reproduzierbare Messungen von GVO-Anteilen möglich sind.
EU-Verbraucherschutz-kommissar John Dalli: Plädiert für eine „praktikable Anwendung“ der Nulltoleranz. Spuren nicht zugelassener gv-Pflanzen sollen erlaubt sein, wenn sie unterhalb der technischen Nachweisgrenze von 0,1 Prozent bleiben.Foto: EU-Kommission
Eine Abstimmung über den Vorschlag war mehrfach verschoben worden, da sich viele Mitgliedsstaaten unentschlossen zeigten. Inzwischen drängt eine Mehrheit auf die Einführung einer 0,1-Toleranz. Einige Mitgliedsländer wollen sie zudem auch auf Lebensmittel anwenden, da eine Trennung der Agrarrohstoffe für verschiedene Verwendungszwecke als nicht praktikabel abgelehnt wird.
Vor der für heute angesetzten Abstimmung im „Ständigen Ausschuss“ hatte die EU-Kommission angekündigt, sie wolle ihren Vorschlag jedoch nicht abändern und die 0,1-Toleranzsschwelle zunächst nur auf Futtermittel beschränken.
Da sich für keine der Lösungen die erforderliche qualifizierte Mehrheit abzeichnete, wurde die Abstimmung erneut verschoben.
Damit gilt für Futtermittelimporte in die EU weiterhin eine absolute Nulltoleranz für nicht zugelassene gv-Pflanzen. Mehrere Mitgliedsstaaten, darunter auch Deutschland, sowie Bauernverbände und der Agrarhandel hatten seit längerem gefordert, diese strikte Regulierung zu lockern. Nur so könne eine ausreichende Versorgung mit Futtermitteln in Europa gesichert werden.
Umwelt- und Verbraucherverbände dagegen kritisieren vehement die geplante Lockerung der Nulltoleranz. Damit würde das „Tor für gentechnisch veränderte Produkte weiter aufgestoßen“. Die Nulltoleranz sei zentral, „um Verbraucherinnen und Verbraucher vor unbekannten Risiken zu schützen“, so der Grünen-Europarlamentarier Martin Häusling.
In den letzten Jahren war es immer schwieriger geworden, die in der EU geltende Nulltoleranz einzuhalten, da in Brasilien, Argentinien und den USA zahlreiche neue gv-Soja- und Maissorten angebaut werden, die in der EU noch nicht zugelassen sind. Wiederholt waren Agrarlieferungen bei der Einfuhr in die EU zurückgewiesen worden, nachdem in ihnen Spuren solcher gv-Pflanzen nachgewiesen werden konnten.
Sollte der Vorschlag der Kommission doch noch angenommen werden, gelten Ergebnisse erst ab 0,1 Prozent als Nachweis für nicht erlaubte GVO-Beimischungen. Positive Ergebnisse unterhalb dieser Schwelle sollen allerdings nur für solche gv-Pflanzen toleriert werden, die in den Erzeugerländern rechtmäßig angebaut werden und dort eine wissenschaftliche Sicherheitsbewertung durchlaufen haben. Zudem muss für die betreffende Pflanze in der EU ein Zulassungsantrag eingereicht und ein standardisiertes Nachweisverfahren vorhanden sein.
Nachdem eine politische Einigung vorerst gescheitert ist, dürfte für die im April beginnende Ernte in Südamerika weiterhin eine strikte Nulltoleranz gelten.